Jagdaufsicht

Die Jagdgesellschaften sind für die Jagdaufsicht in ihrem Revier verantwortlich. Dazu werden eine Jagdaufseherin bzw. ein Jagdaufseher und die jeweilige Stellvertretung vom Kanton in Pflicht genommen - siehe Jagdaufsicht Kanton Aargau.

Die Jagdaufsicht kontrolliert die Einhaltung des Jagdgesetzes wie zum Beispiel die Schonzeiten für jagdbare Wildarten oder die Leinenpflicht für Hunde im Wald. Sie beraten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Fragen von Wildschäden und stehen der Bevölkerung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Wildtieren und Wildunfällen zur Verfügung. 

Wildunfall
Melden Sie Fahrzeugkollisionen mit Wildtieren über den Notruf der Kantonspolizei (Tel. 117). Sie werden direkt mit der zuständigen Jagdaufseherin bzw. dem Jagdaufseher verbunden.
Gemäss § 29a der Jagdverordnung des Kantons Aargau erheben Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher für ihre bei Wildunfällen im Strassenverkehr erbrachten Leistungen von den Verursachenden eine Gebühr von pauschal Fr. 200.–.


Nützlicher Helfer ist das App Jagdaufsicht, welches im App Store heruntergeladen werden kann. Aufgrund Ihres Standortes wird der/die zuständige Jagdaufseher/-in angezeigt. 

Killwangen / Remetschwil / Spreitenbach (Revier Heitersberg Nord) 

Jagdaufseher Rudolf Vogel 079 639 08 06
Stellvertreter Willy Dräyer 079 319 15 05
Stellvertreter Hans-Peter Rothenbühler 079 209 67 46 

Bellikon / Bergdietikon (Revier Heitersberg Süd) 

Jagdaufseher Urs Müller 079 357 46 43
Stellvertreter Rudolf Vogel 079 639 08 06
Stellvertreter Peter Rösch 079 429 96 26